Geschäftsordnung
für das Kuratorium der FG QualiFiH-Stiftung
(vom 25.01.2005)
PRÄAMBEL
Die Geschäftsordnung regelt die innere Verfassung und Verantwortlichkeit
des Kuratoriums der FG QualiFiH-Stiftung und legt verbindlich die organisatorischen
und formalen Rahmenbedingungen seiner Tätigkeit fest.
§ 1
Grundlagen der Geschäftsführung
Das Kuratorium führt die Geschäfte der Stiftung nach den Vorschriften
der Stiftungssatzung und dieser Geschäftsordnung.
§ 2
Aufgaben, Rechte und Pflichten des Kuratoriums
Die Aufgaben, Rechte und Pflichten des Kuratoriums ergeben sich insbesondere
aus den §§ 7, 8 der Stiftungssatzung.
§ 3
Sitzungen des Kuratoriums
Der Vorsitzende bestimmt den Termin für die Sitzungen des Kuratoriums
und stellt die Tagesordnung auf. Diese sowie das weitere Beratungsmaterial
sind den weiteren Mitgliedern des Kuratoriums rechtzeitig zuzustellen.
§ 4
Ausschluss bei Beratung von persönlichen Angelegenheiten
oder solchen, die den Träger der Stiftung betreffen
Von der Beratung und Beschlussfassung über persönliche Angelegenheiten
eines Kuratoriumsmitgliedes oder solchen, die den Träger der Stiftung
betreffen, ist der Betroffene ausgeschlossen.
§ 5
Antragsprüfung
Anträge an die Stiftung werden von der FG QualiFiH GmbH umgehend
nach Eingang an den / die Vorsitzende(n) weitergereicht. Diese(r) sichtet
und überprüft nach den formalen Kriterien und fordert beim Antragsteller
gegebenenfalls Erläuterungen und Ergänzungen an. Diese Aufgaben
kann er / sie anderen Kuratoriumsmitgliedern übertragen. Er / sie
muss diese Aufgaben übertragen, wenn ein Interessenkonflikt vorliegt.
§ 6
Entscheidungsverfahren
Entscheidungen können außer per Kuratoriumssitzung auch im
schriftlichen Verfahren durchgeführt werden. Der / die Vorsitzende
muss Entscheidungen aus dem schriftlichen Verfahren wieder herausnehmen,
wenn mindestens zwei Kuratoriumsmitglieder Diskussionsbedarf anmelden.
§ 7
Pflicht zur Verschwiegenheit
Die Mitglieder des Kuratoriums sind im Hinblick auf die ihnen obliegende
Sorgfaltspflicht während ihrer Amtsdauer und nach deren Ablauf zur
Verschwiegenheit über alle in ihrer Eigenschaft als Kuratoriumsmitglied
erhaltenen Kenntnisse und Unterlagen verpflichtet, deren Geheimhaltung
ihrer Natur nach erforderlich oder besonders vorgeschrieben ist.
§ 8
Inkrafttreten
Die Geschäftsordnung tritt mit Beschluss des Kuratoriums vom 25.
Januar 2005 in Kraft.
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