Vergaberichtlinien der FG QualiFiH-Stiftung
(vom 25.01.2005)

PRÄAMBEL
Die FG QualiFiH-Stiftung fördert die Aus- und Fortbildung von geeigneten Nachwuchskräften des Einzel- und Großhandels und seiner Verwaltungsabteilungen. Dies soll durch die Vergabe von Stipendien erfolgen zur Teilnahme an Seminaren, Fernkursen, eventuell Studiengängen durch Zuschüsse zu Teilnahmegebühren und Unterbringungskosten. Die Nachwuchskräfte des Groß- und Einzelhandels haben die Möglichkeit des Zugangs zu den Stipendien auf der Grundlage der im Folgenden genannten Kriterien, ein Rechtsanspruch besteht jedoch nicht.

§ 1
Förderberechtigte
Nachwuchskräfte des gesamten Groß- und Einzelhandels können Leistungen erhalten, wenn ihnen die für eine Teilnahme an einer Fortbildungsmaßnahme erforderlichen Mittel anderweitig nicht zur Verfügung stehen, insbesondere wenn der Arbeitgeber die Fortbildungskosten nicht trägt.

§ 2
Leistungen
Leistungen werden erbracht für Fortbildungsmaßnahmen, die zu einer im Groß- und Einzelhandel verwertbaren Erhöhung der theoretischen und / oder praktischen Qualifikation führen.

§ 3
Persönliche Voraussetzungen

Begünstigt sind alle Mitarbeiter im Groß- und Einzelhandel, die über eine abgeschlossene kaufmännische Lehre oder eine höherwertige Qualifikation verfügen.

§ 4
Eignung

Die Eignung wird dadurch nachgewiesen, dass eine schriftliche Zustimmungserklärung des Arbeitgebers zur angestrebten Fortbildungsmaßnahme vorliegt.

§ 5
Arten von Leistungen

a) Kostenzuschuss zu den Kosten für Seminare, Lehrgänge, gegebenenfalls Prüfungsgebühren, jeweils in nachgewiesener Höhe bis zu höchstens EUR 3.000,00 im Einzelfall.
b) Zuschuss zu den Kosten für erforderliche auswärtige Unterbringung, begrenzt auf einen Gesamtbetrag von EUR 100,00 je Tag.

§ 6
Leistungs- und Kostennachweis

Innerhalb von vier Wochen nach Abschluss der Maßnahme ist dem Kuratorium ein Leistungs- und Kostennachweis durch Vorlage einer Teilnahmebescheinigung oder, falls eine Prüfung abzulegen war, durch Vorlage des Prüfungsergebnisses vorzulegen. Bei nicht erfolgreicher Teilnahme hat der Anspruchsteller kein Recht auf den zugesagten Zuschuss. Über die erstattungspflichtigen Kosten sind Originalbelege einzureichen. Eine Erstattung erfolgt per Überweisung.

§ 7
Verfahren

Anträge auf Stipendien sind unter Darlegung der Fortbildungsmaßnahme, der Beifügung eines Anmelde- oder Vertragsformulars, der angestrebten Weiterqualifikation, der Benennung der gegebenenfalls abzulegenden Prüfung, einer kurzen Darstellung des bisherigen beruflichen Werdeganges und einer Bestätigung des Arbeitgebers mit dem beigefügten Formblatt an das Kuratorium der Stiftung zu richten.
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