Vergaberichtlinien der FG
QualiFiH-Stiftung
(vom 25.01.2005)
PRÄAMBEL
Die FG QualiFiH-Stiftung fördert die Aus- und Fortbildung von geeigneten
Nachwuchskräften des Einzel- und Großhandels und seiner Verwaltungsabteilungen.
Dies soll durch die Vergabe von Stipendien erfolgen zur Teilnahme an Seminaren,
Fernkursen, eventuell Studiengängen durch Zuschüsse zu Teilnahmegebühren
und Unterbringungskosten. Die Nachwuchskräfte des Groß- und
Einzelhandels haben die Möglichkeit des Zugangs zu den Stipendien
auf der Grundlage der im Folgenden genannten Kriterien, ein Rechtsanspruch
besteht jedoch nicht.
§ 1
Förderberechtigte
Nachwuchskräfte des gesamten Groß- und Einzelhandels können
Leistungen erhalten, wenn ihnen die für eine Teilnahme an einer Fortbildungsmaßnahme
erforderlichen Mittel anderweitig nicht zur Verfügung stehen, insbesondere
wenn der Arbeitgeber die Fortbildungskosten nicht trägt.
§ 2
Leistungen
Leistungen werden erbracht für Fortbildungsmaßnahmen, die zu
einer im Groß- und Einzelhandel verwertbaren Erhöhung der theoretischen
und / oder praktischen Qualifikation führen.
§ 3
Persönliche Voraussetzungen
Begünstigt sind alle Mitarbeiter im Groß- und Einzelhandel,
die über eine abgeschlossene kaufmännische Lehre oder eine höherwertige
Qualifikation verfügen.
§ 4
Eignung
Die Eignung wird dadurch nachgewiesen, dass eine schriftliche Zustimmungserklärung
des Arbeitgebers zur angestrebten Fortbildungsmaßnahme vorliegt.
§ 5
Arten von Leistungen
a) Kostenzuschuss zu den Kosten für Seminare, Lehrgänge, gegebenenfalls
Prüfungsgebühren, jeweils in nachgewiesener Höhe bis zu
höchstens EUR 3.000,00 im Einzelfall.
b) Zuschuss zu den Kosten für erforderliche auswärtige Unterbringung,
begrenzt auf einen Gesamtbetrag von EUR 100,00 je Tag.
§ 6
Leistungs- und Kostennachweis
Innerhalb von vier Wochen nach Abschluss der Maßnahme ist dem Kuratorium
ein Leistungs- und Kostennachweis durch Vorlage einer Teilnahmebescheinigung
oder, falls eine Prüfung abzulegen war, durch Vorlage des Prüfungsergebnisses
vorzulegen. Bei nicht erfolgreicher Teilnahme hat der Anspruchsteller
kein Recht auf den zugesagten Zuschuss. Über die erstattungspflichtigen
Kosten sind Originalbelege einzureichen. Eine Erstattung erfolgt per Überweisung.
§ 7
Verfahren
Anträge auf Stipendien sind unter Darlegung der Fortbildungsmaßnahme,
der Beifügung eines Anmelde- oder Vertragsformulars, der angestrebten
Weiterqualifikation, der Benennung der gegebenenfalls abzulegenden Prüfung,
einer kurzen Darstellung des bisherigen beruflichen Werdeganges und einer
Bestätigung des Arbeitgebers mit dem beigefügten Formblatt an
das Kuratorium der Stiftung zu richten.
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